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Tages-Anzeiger Online | Zürich http://www.tages-anzeiger.ch/dyn/news/zuerich/567383.html 1 von 2 01.12.2005 17:12 Home
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Tamedia-Sites Rettungskräfte in Oberglatt. 1/3 Zürich – Donnerstag, 01. Dezember 2005 Artikel: » drucken » mailen 11:38, ergänzt 16:52 -- Tages-Anzeiger Online Pitbulls bissen Kindergärtler zu Tode Ein Sechsjähriger ist am Morgen in
Oberglatt von drei ausgerissenen
Pitbull-Terriern zerfleischt worden. Die
Tiere wurden eingeschläfert. Ihr
Besitzer hatte insgesamt sechs Pitbulls.
Kampfhunde: Vorfälle und Massnahmen Kantönligeist bei Vorschriften Der türkische Knabe erlitt schwerste
Verletzungen und starb an Ort und Stelle.
Der Sechsjährige war allein auf dem Weg
zum Kindergarten, als er von drei jüngeren
amerikanischen Pitbulls auf offenem Feld
unweit eines Waldrandes angefallen wurde, wie Kantonspolizei-Sprecher
Werner Benz mitteilte.
Der Angriff sei zumindest teilweise von Augenzeugen beobachtet worden. Es
sei aber unklar, ob der Bub vor den Hunden davon gerannt sei, sagte Benz.
Sanität, Polizei und Rettungsflugwacht hätten nur noch seinen Tod
feststellen können.
Die Polizei nahm die drei Hunde zunächst in ihre Obhut. Im Einverständnis
mit dem 41-jährigen Hundehalter, einem im Kanton Zürich wohnhaften
Italiener, wurden die Tiere vom Kantonstierarzt eingeschläfert.
Keine Maulkorbfplicht Der Italiener, der sich mit seiner Freundin vorübergehend in der Wohnung
eines Bekannten in Oberglatt aufhielt, besass laut Benz insgesamt sechs
Pitbulls. Die drei andern Tiere hätten sich unauffällig verhalten. Weshalb der
Mann sechs Kampfhunde hielt und ob gegen ihn schon strafrechtlich
ermittelt wird, ist nicht klar. Offenbar gab es laut Benz für dessen Hunde
keine Auflagen wie etwa eine Maulkorbpflicht.
Der Italiener und seine Freundin wurden vorerst in Polizeigewahrsam
genommen und befragt. Es werde derzeit strafrechtlich abgeklärt, ob ihnen
fahrlässige Tötung und eine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen sei,
sagte Staatsanwältin Susanne Steinhauser von der Staatsanwaltschaft
Winterthur-Unterland. Ob sie in Haft genommen würden, ist offen.
Die Familie des getöteten Knaben, seine Kindergärtnerin und die andern
Kindergartenschüler sowie weitere Betroffene wurden psychologisch betreut.
Auch die Gemeindebehörden haben eine Betreuungsinfrastruktur
aufgezogen. (grü/ap/sda)
Kampfhunde: Vorfälle und Massnahmen 26. Juni 2000: Zwei Kampfhunde beissen in Hamburg einen Jungen zu Tode. In Deutschland wie auch in den Nachbarländern wird der Ruf nach einer Verschärfung der Gesetze laut. 31. Aug. 2000: Am nationalen Kampfhunde-Hearing des Bundesamtes für Veterinärwesen werden in Bern Massnahmen gegen Kampfhunde diskutiert. Herbst 2000: In Cressier FR und in Uttwil TG werden Kinder durch Angriffe
gefährlicher Hunde verletzt. Im November springt eine Frau in Zürich aus Angst vor einem Dobermann in die Limmat und ertrinkt. Die Halterin wird im Juni 2001 wegen Unterlassung der Nothilfe zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wird sie frei gesprochen. 31. Okt 2000: Das Bundesamt für Veterinärwesen richtet eine Beratungsstelle für gefährliche Hunde ein. Ausserdem schlägt es eine Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht für alle Hunde mit Mikochip vor. Für die Kantone wird eine Modellverordnung ausgearbeitet. ZÜRICH » Zuchthaus für Vizedirektor 15:54 Gutachten über Spitzenmedizin 09:51, ergänzt 14:11 Wunderheiler aus U-Haft
entlassen 14:41 Fussgängerin bei Verkehrsunfall schwer verletzt 09:17 Kein höherer Kantonsbeitrag an Letzigrund-Stadion 10:39 Alle Artikel » SUCHEN DAS JAHR 2005 Wer ist die Zürcherin oder der Zürcher des Jahres? bitte wählen Sie bitte wählen Sie Was halten Sie von der neuen Weihnachtsbeleuchtung an der Zürcher Bahnhofstrasse? Ihre Meinung ist gefragt. » weiter empfiehlt heute: Kino » Just a Kiss Zürich Musik » Bonga Worldmusic, Chanson -> Moods Nightlife » Dosci Zukunft Bühne » Der Kirschgarten Theater -> Schauspielhaus Ausstellungen » White Space Galerien -> White Space Ausserdem » Live on Ice Dies & Das -> Landesmuseum, Hof EVA-BESTELLUNG NEU: 112 Seiten dick! Die neue Eva bringt noch mehr Gewicht auf die Waage. » weiter Tages-Anzeiger Online | Zürich http://www.tages-anzeiger.ch/dyn/news/zuerich/567383.html 2 von 2 01.12.2005 17:12 Nov. 2000: Der Grosse Rat von Basel Stadt beschliesst für potenziell gefährliche Hunden eine Bewilligungspflicht sowie eine Kennzeichnung mit Mikrochips. Genf folgt mit einem ähnlichen Gesetz. 6. März 2001: Das Bezirksgericht Hinwil ZH spricht eine Hundehalterin frei, nachdem ihr Rottweiler im Februar 2000 ein Mädchen angegriffen und verletzt
hatte. Der Hund war von einer Freundin ausgeführt worden. 17. Okt 2001: Der Kanton Tessin verschärft die Bestimmungen über die Haltung von gefährlichen Hunden. Februar 2002: In Veysonnaz VS wird ein Kind bewusstlos und halb entkleidet im Wald aufgefunden. Ende Februar 2004 schliesst der Untersuchungsichter von Sitten VS den ungeklärten Fall ab: Er geht davon aus, dass der Familienhund den
Knaben angegriffen hat. 24. Okt. 2002: Das St. Galler Kantonsgericht verurteilt einen Hundebesitzer zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Seine Tiere hatten im November 2000 ein elfjähriges Mädchen angefallen und verletzt. November 2002: Der Kanton St. Gallen verschärft sein Hundegesetz. Im Oktober 2001 hatten in Goldach SG drei Kampfhunde einen Mann spitalreif gebissen. Einen Monat später hatten in Stettfurt TG sechs Schlittenhunde vier Kinder angefallen
und verletzt. 1. Juli 2003: In Basel Land wird das Halten potenziell gefährlicher Hunde bewilligungspflichtig. Eine Liste solcher Hunderassen wird erstellt. Ausserdem müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Auch Basel-Stadt und Genf sowie das Wallis führen Listen gefährlicher Rassen ein. 23. Juni 2004: Der Bundesrat erlässt eine Verordnung, laut der bis Ende 2006 Schweizer Hunde mit Mikrochip oder Tätowierung markiert sein müssen. So sollen Abklärungen nach Beissunfällen oder in Seuchenfällen erleichtert werden. 2005: Die meisten Kantone führen die Hunde-Chip-Pflicht ein. Kantönligeist bei Vorschriften Der Bund regelt im Tierschutzgesetz nur den Schutz von Tieren. Zum Erlass von Vorschriften zum Schutz vor Tieren sind die Kantone zuständig. Alle Kantone haben denn auch entsprechende Regelungen zur Hundehaltung erlassen, die
jedoch unterschiedlich weit gehen. Als Reaktion auf eine Serie von Zwischenfällen mit Kampfhunden hat der Bund 2000 zu Handen der Kantone Empfehlungen abgegeben. Die Kantone haben darauf gemäss Franz Geiser, Leiter des Bereichs Kommunikation beim Bundesamt für Veterinärwesen, unterschiedlich reagiert und ihre Gesetz teilweise modifiziert. Strafrechtlich kann ein Hundehalter herangezogen werden, wenn er sein Tier als
Mittel zur Begehung eines Delikts wie etwa einer Körperverletzung oder Drohung benutzt. Möglich ist aber auch, dass er bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten für eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung zur Verantwortung gezogen wird. Die zivilrechtliche Haftung der Hundehalter wird in Artikel 56 des Obligationenrechts geregelt. Damit ein Halter für den vom Tier verursachten Schaden nicht aufkommen muss, hat er nachzuweisen, dass er alle nach den
gebotenen Umständen erforderliche Sorgfalt bei der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet hat. Artikel: » drucken » mailen © Tamedia AG – Quellen: tagesanzeiger.ch – AgenturenKontakt CITY BLOG Zürich Sightseeing: Wo befinden sich in Zürich die Musts, die der Gast
aus dem Ausland unbedingt sehen muss? Unter allen Beiträgen verlosen wir diese Woche einen Schmuckgutschein im Wert von 100 Franken. » weiter WETTBEWERBE Der Züritipp Online verlost 3x2 Tickets für das Konzert von Nena
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