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Rettungskräfte in Oberglatt.
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Zürich – Donnerstag, 01. Dezember 2005
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11:38, ergänzt 16:52 -- Tages-Anzeiger Online
Pitbulls bissen Kindergärtler zu Tode
Ein Sechsjähriger ist am Morgen in
Oberglatt von drei ausgerissenen
Pitbull-Terriern zerfleischt worden. Die
Tiere wurden eingeschläfert. Ihr
Besitzer hatte insgesamt sechs Pitbulls.
Kampfhunde: Vorfälle und Massnahmen
Kantönligeist bei Vorschriften
Der türkische Knabe erlitt schwerste
Verletzungen und starb an Ort und Stelle.
Der Sechsjährige war allein auf dem Weg
zum Kindergarten, als er von drei jüngeren
amerikanischen Pitbulls auf offenem Feld
unweit eines Waldrandes angefallen wurde, wie Kantonspolizei-Sprecher
Werner Benz mitteilte.
Der Angriff sei zumindest teilweise von Augenzeugen beobachtet worden. Es
sei aber unklar, ob der Bub vor den Hunden davon gerannt sei, sagte Benz.
Sanität, Polizei und Rettungsflugwacht hätten nur noch seinen Tod
feststellen können.
Die Polizei nahm die drei Hunde zunächst in ihre Obhut. Im Einverständnis
mit dem 41-jährigen Hundehalter, einem im Kanton Zürich wohnhaften
Italiener, wurden die Tiere vom Kantonstierarzt eingeschläfert.
Keine Maulkorbfplicht
Der Italiener, der sich mit seiner Freundin vorübergehend in der Wohnung
eines Bekannten in Oberglatt aufhielt, besass laut Benz insgesamt sechs
Pitbulls. Die drei andern Tiere hätten sich unauffällig verhalten. Weshalb der
Mann sechs Kampfhunde hielt und ob gegen ihn schon strafrechtlich
ermittelt wird, ist nicht klar. Offenbar gab es laut Benz für dessen Hunde
keine Auflagen wie etwa eine Maulkorbpflicht.
Der Italiener und seine Freundin wurden vorerst in Polizeigewahrsam
genommen und befragt. Es werde derzeit strafrechtlich abgeklärt, ob ihnen
fahrlässige Tötung und eine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen sei,
sagte Staatsanwältin Susanne Steinhauser von der Staatsanwaltschaft
Winterthur-Unterland. Ob sie in Haft genommen würden, ist offen.
Die Familie des getöteten Knaben, seine Kindergärtnerin und die andern
Kindergartenschüler sowie weitere Betroffene wurden psychologisch betreut.
Auch die Gemeindebehörden haben eine Betreuungsinfrastruktur
aufgezogen. (grü/ap/sda)
Kampfhunde: Vorfälle und Massnahmen
26. Juni 2000: Zwei Kampfhunde beissen in Hamburg einen Jungen zu Tode. In
Deutschland wie auch in den Nachbarländern wird der Ruf nach einer
Verschärfung der Gesetze laut.
31. Aug. 2000: Am nationalen Kampfhunde-Hearing des Bundesamtes für
Veterinärwesen werden in Bern Massnahmen gegen Kampfhunde diskutiert.
Herbst 2000: In Cressier FR und in Uttwil TG werden Kinder durch Angriffe
gefährlicher Hunde verletzt. Im November springt eine Frau in Zürich aus Angst
vor einem Dobermann in die Limmat und ertrinkt. Die Halterin wird im Juni 2001
wegen Unterlassung der Nothilfe zu drei Monaten Gefängnis bedingt verurteilt,
vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wird sie frei gesprochen.
31. Okt 2000: Das Bundesamt für Veterinärwesen richtet eine Beratungsstelle für
gefährliche Hunde ein. Ausserdem schlägt es eine Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht für alle Hunde mit Mikochip vor. Für die Kantone wird eine
Modellverordnung ausgearbeitet.
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Nov. 2000: Der Grosse Rat von Basel Stadt beschliesst für potenziell gefährliche
Hunden eine Bewilligungspflicht sowie eine Kennzeichnung mit Mikrochips. Genf
folgt mit einem ähnlichen Gesetz.
6. März 2001: Das Bezirksgericht Hinwil ZH spricht eine Hundehalterin frei,
nachdem ihr Rottweiler im Februar 2000 ein Mädchen angegriffen und verletzt
hatte. Der Hund war von einer Freundin ausgeführt worden.
17. Okt 2001: Der Kanton Tessin verschärft die Bestimmungen über die Haltung
von gefährlichen Hunden.
Februar 2002: In Veysonnaz VS wird ein Kind bewusstlos und halb entkleidet im
Wald aufgefunden. Ende Februar 2004 schliesst der Untersuchungsichter von
Sitten VS den ungeklärten Fall ab: Er geht davon aus, dass der Familienhund den
Knaben angegriffen hat.
24. Okt. 2002: Das St. Galler Kantonsgericht verurteilt einen Hundebesitzer zu
einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Seine Tiere hatten im
November 2000 ein elfjähriges Mädchen angefallen und verletzt.
November 2002: Der Kanton St. Gallen verschärft sein Hundegesetz. Im Oktober
2001 hatten in Goldach SG drei Kampfhunde einen Mann spitalreif gebissen. Einen
Monat später hatten in Stettfurt TG sechs Schlittenhunde vier Kinder angefallen
und verletzt.
1. Juli 2003: In Basel Land wird das Halten potenziell gefährlicher Hunde
bewilligungspflichtig. Eine Liste solcher Hunderassen wird erstellt. Ausserdem
müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Auch
Basel-Stadt und Genf sowie das Wallis führen Listen gefährlicher Rassen ein.
23. Juni 2004: Der Bundesrat erlässt eine Verordnung, laut der bis Ende 2006
Schweizer Hunde mit Mikrochip oder Tätowierung markiert sein müssen. So sollen
Abklärungen nach Beissunfällen oder in Seuchenfällen erleichtert werden.
2005: Die meisten Kantone führen die Hunde-Chip-Pflicht ein.
Kantönligeist bei Vorschriften
Der Bund regelt im Tierschutzgesetz nur den Schutz von Tieren. Zum Erlass von
Vorschriften zum Schutz vor Tieren sind die Kantone zuständig. Alle Kantone
haben denn auch entsprechende Regelungen zur Hundehaltung erlassen, die
jedoch unterschiedlich weit gehen.
Als Reaktion auf eine Serie von Zwischenfällen mit Kampfhunden hat der Bund
2000 zu Handen der Kantone Empfehlungen abgegeben. Die Kantone haben
darauf gemäss Franz Geiser, Leiter des Bereichs Kommunikation beim Bundesamt
für Veterinärwesen, unterschiedlich reagiert und ihre Gesetz teilweise modifiziert.
Strafrechtlich kann ein Hundehalter herangezogen werden, wenn er sein Tier als
Mittel zur Begehung eines Delikts wie etwa einer Körperverletzung oder Drohung
benutzt. Möglich ist aber auch, dass er bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten für
eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung zur Verantwortung gezogen wird.
Die zivilrechtliche Haftung der Hundehalter wird in Artikel 56 des
Obligationenrechts geregelt. Damit ein Halter für den vom Tier verursachten
Schaden nicht aufkommen muss, hat er nachzuweisen, dass er alle nach den
gebotenen Umständen erforderliche Sorgfalt bei der Verwahrung und
Beaufsichtigung angewendet hat.
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